Vereinbarungsschreiben für das Führungsteam
EOI-Vereinbarung
Parteien: Diese Vereinbarung als schriftliche Verpflichtung wurde zwischen der Europäischen Organisation für Integration (nachfolgend „EOI“ genannt) mit Sitz in Berlin, Deutschland, und der
Freiwilliger dessen Name und Details unten angegeben werden
Beide Seiten haben diese Vereinbarung mit vollem Einverständnis zu den folgenden Bedingungen geschlossen:
Wirkung früherer Vereinbarungen: Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen dem EOI und dem Freiwilligen.
Vertragsbedingungen/Position: Das EOI stimmt mit dem Freiwilligen für die Position des Abteilungsleiter für einen Zeitraum von (einem Jahr) mit vollständig ehrenamtlicher Arbeit/Tätigkeit, der offiziell am 01.12.2022 beginnt und am 31.12.2023 endet; die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, abhängig von der Leistungsbewertung beider Parteien.
In manchen Fällen kann der Freiwillige aufgefordert werden, bei Bedarf an andere Orte zu reisen, selbstverständlich mit der Zustimmung und auf Kosten des EOI. Gelegentlich kann der Freiwillige auch Aufgaben übernehmen müssen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, sondern im Anhang aufgeführt sind. (Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf vom EOI beigefügt.)
Gehalt: Die EOI zahlt dem Freiwilligen für seine Dienste kein regelmäßiges monatliches/jährliches Gehalt, solange er/sie nicht ehrenamtlich tätig ist und ein konkretes Projekt gefunden hat. Bei der Zuweisung zu einem Projekt erhält er/sie ein monatliches/jährliches Gehalt gemäß den EOI-Verfahren und den einschlägigen Gesetzen und Steuervorschriften der deutschen Regierung.
Probezeit: Diese Vereinbarung mit dem Freiwilligen unterliegt einer Probezeit von drei Monaten (90 Tagen). In dieser Probezeit wird die Leistung von B durch den EOI genau beobachtet und bewertet. Während dieser Zeit können EOI oder B die Vereinbarung mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen.
Weitere Vorteile: Abhängig von der Position und den Aufgaben des Freiwilligen kann der EOI einen Computer (Desktop/Laptop), ein Mobiltelefon/eine SIM-Karte, monatliches Guthaben und/oder andere arbeitsbezogene Hilfsmittel bereitstellen. Die vom EOI bereitgestellten Geräte/Werkzeuge bleiben Eigentum des EOI und müssen nach Beendigung des Vertrags in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.
Rückgabe von Materialien: Stimmt der Freiwillige der Kündigung seines Vertrags mit EOI aus irgendeinem Grund zu, so ist er verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Schulungsmaterialien und sonstigen vertraulichen Informationen von EOI sowie gegebenenfalls die ihm von EOI zur Erfüllung seiner Aufgaben überlassene Ausrüstung unverzüglich an EOI zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung werden ihm die ihm gehörenden Materialien auf gesetzlichem Wege entzogen.
Von EOI bereitgestellte Schulungen:Abhängig von der Verantwortung des Freiwilligen kann die EOI entscheiden, in die Teilnahme des Freiwilligen an Schulungen von Anbietern/beruflichen Zertifizierungen innerhalb und außerhalb Europas zu investieren. Der Freiwillige muss dann eine schriftliche Vereinbarung mit der EOI über eine mindestens einjährige Verpflichtung zur Teilnahme unterzeichnen. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch die EOI übernimmt der Freiwillige die Verantwortung für die Rückzahlung der gesamten Schulungskosten, einschließlich Schulungsgebühren, Anmeldegebühren und aller weiteren anfallenden Kosten.
Arbeitszeiten und Überstunden: Aufgrund der Art der Vereinbarung erfolgt keine Bezahlung für dieses Engagement, solange kein Projekt vorliegt (da es sich um eine rein freiwillige Tätigkeit handelt). Daher werden die Arbeitszeiten und Arbeitstage vom Teamleiter mit der Zustimmung des Freiwilligen festgelegt.
Interessenkonflikt/Einschränkung der Entschädigung und Wettbewerb mit EOI-Aktivitäten: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird der Freiwillige keine anderen parallelen Aktivitäten, Vereinbarungen, geschäftlichen, politischen oder sonstigen Rollen ausüben, die den Richtlinien und Aktivitäten der EOI zuwiderlaufen, und er wird keine andere Organisation mit ähnlichen Aktivitäten beraten.
Alternativ erklärt sich der Freiwillige bereit, sich bei allen bezahlten oder unbezahlten Tätigkeiten, die mit seiner/ihrer Vereinbarung mit der EOI konkurrieren oder im Widerspruch dazu stehen, an die Richtlinien und Verfahren der EOI zu halten, die auf deutschen Gesetzen und Vorschriften basieren.
Vertraulichkeit geschützter Informationen: Der Freiwillige verpflichtet sich, während der Laufzeit seiner Vereinbarung mit der EOI keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse an Personen, Firmen, Unternehmen oder Einrichtungen weiterzugeben. Sollte der Freiwillige die Informationen preisgeben, hat die EOI Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, die den Freiwilligen von der Weitergabe dieser Informationen oder der Erbringung von Tätigkeiten gegenüber anderen Einrichtungen/unbeteiligten Personen oder Organisationen abhält. Dieses Recht auf eine einstweilige Verfügung ist nicht ausschließlich, und die EOI kann bei Verstoß gegen diese Bedingung weitere rechtliche Schritte gegen den Freiwilligen einleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Während der aktiven Vereinbarung ist es dem Freiwilligen außerdem untersagt, vertrauliche Informationen von EOI an andere Personen oder Einrichtungen als die EOI-Leitung weiterzugeben oder zu anderen Zwecken als den Vorteilen von EOI zu verwenden. Im Sinne des vorstehenden Satzes bezeichnet „vertrauliche Informationen“ (unter anderem) Informationen über Methoden, Aktivitäten, Richtlinien, Verfahren, Techniken, Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse von EOI, Informationen jeglicher Art, Finanzinformationen und Initiativen, Geheimnisse oder sonstiges Wissen von EOI, das außerhalb von EOI nicht allgemein bekannt ist.
Darüber hinaus umfassen „Vertrauliche Informationen“ zusätzlich (jedoch nicht ausschließlich) die folgenden Informationen von EOI:
- Persönliche Informationen aus der Verwaltung, Mitglieder, Listen und deren privaten Informationen,
- Alle Strategien, Taktiken, Formen, Initiativen oder Methoden;
- Informationen aus den in Bearbeitung und Entwicklung befindlichen Projekten;
- Interne EOI-Berichte jeglicher Art;
- Wenn festgestellt wird, dass der Freiwillige gegen die Vereinbarung oder Richtlinien verstößt und/oder seine/ihre Leistung nicht zufriedenstellend ist, kündigt das EOI die Vereinbarung mit einer 15-tägigen Frist schriftlich.
- Wenn die Stelle nicht mehr benötigt wird oder die Aktivitäten ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
- Wenn das EOI beschließt, seine Aktivitäten einzustellen und sein Vermögen zu liquidieren.
- Wenn die Fusion oder Konsolidierung des EOI mit einer anderen Organisation erfolgt.
In gleicher Weise ist das EOI auch verpflichtet, die Daten und persönlichen Informationen des Freiwilligen vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne seine schriftliche Zustimmung an andere verantwortungslose Personen weiterzugeben.
Kostenerstattung: Dem Freiwilligen stehen angemessene, vorab genehmigte Ausgaben für die Förderung der EOI-Aktivitäten zu, darunter Ausgaben für Unterhaltung, Reisen und Ähnliches. Die EOI erstattet dem Freiwilligen alle damit verbundenen Ausgaben, nachdem der Freiwillige gemäß den EOI-Richtlinien eine detaillierte Kostenaufstellung vorgelegt hat.
Kündigung des Vertrags: Die Kündigung dieser Vereinbarung erfolgt auf folgende Weise:
Rücktritt/Einvernehmliche Beendigung des Vertrages: Wenn eine der Parteien diesen Vertrag kündigen möchte, ist sie dazu verpflichtet, dies der anderen Seite 15 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen.
Entlassung/Kündigung durch EOI: Das EOI kann diese Vereinbarung kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten: Der Freiwillige muss der EOI nach angemessener Vorankündigung die Informationen und die angemessene Unterstützung zukommen lassen, die diese im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, an dem sie während der Laufzeit der Vereinbarung beteiligt ist oder werden kann, vernünftigerweise benötigt.
Eingeschränkte Wirkung des Verzichts durch EOI: Sollte EOI auf die Geltendmachung eines Verstoßes des Freiwilligen gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verzichten, so gilt dieser Verzicht nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines weiteren Verstoßes des Freiwilligen und wird auch nicht als solcher ausgelegt.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ungültig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Sollte diese Vereinbarung ungültig sein oder nicht durchgesetzt werden können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die gesetzlichen Regelungen, zu denen beide Parteien verpflichtet sind.
Übernahme der Vereinbarung durch die Rechtsnachfolger und Zessionare von EOI: Die Rechte und Pflichten der EOI aus dieser Vereinbarung kommen den Rechtsnachfolgern und Zessionaren der EOI zugute und sind für diese bindend.
Die letzte Verpflichtung durch EOI: Der Leiter und der Stellvertreter der Europäischen Integrationsinitiative (EOI) oder deren Vertreter sind verpflichtet, auf Anfrage des Freiwilligen oder der zuständigen Stellen ein Zertifikat und ein Empfehlungsschreiben für den Freiwilligen auszustellen und vorzulegen, in dem die Dauer seiner Tätigkeit bei der EOI unter beliebiger Bezeichnung klar angegeben ist. Die EOI wird außerdem alle Initiativen und Neuerungen des Freiwilligen, sofern vorhanden, erfassen, einzeln identifizieren und schriftlich bestätigen und Zertifikate und Bestätigungen für die Aktivitäten des Freiwilligen ausstellen.
Änderungen und Ergänzungen/ Mündliche Änderungen unverbindlich: Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann sie nur durch schriftliche und unterzeichnete Zustimmung der Parteien geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. Darüber hinaus stellt dieses Dokument die vollständige Vereinbarung zwischen dem EOI und dem Freiwilligen dar. Mündliche Änderungen sind unwirksam. Änderungen sind nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien möglich, gegen die ein Verzicht, eine Änderung, eine Verlängerung oder eine Entlastung durchgesetzt werden soll.
Jede Partei bestätigt, dass sie ausreichend Gelegenheit hatte, diese Vereinbarung zu lesen, zu studieren und zu prüfen und sich bei Bedarf an Anwälten zu wenden.
Schlussbestimmung:
Der Leiter der EOI und der Freiwillige haben anerkannt, dass alle Absprachen und Vereinbarungen zwischen beiden Parteien in Bezug auf die in dieser Vereinbarung behandelten Themen in dieser Vereinbarung enthalten sind und dass der Freiwillige diese Vereinbarung freiwillig und nicht im Vertrauen auf andere als die in dieser Vereinbarung selbst enthaltenen Versprechen der EOI eingegangen ist.
Der Freiwillige bestätigt weiterhin, dass er/sie diese Vereinbarung vollständig und sorgfältig gelesen und verstanden hat und die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen und zu besprechen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass diese Vereinbarung gemäß den Gesetzen der deutschen Regierung gültig und durchsetzbar ist.