Vereinbarungsschreiben für das Führungsteam

EOI-Vereinbarung

Parteien: Diese Vereinbarung als schriftliche Verpflichtung wurde zwischen der Europäischen Organisation für Integration (nachfolgend „EOI“ genannt) mit Sitz in Berlin, Deutschland, und der


Freiwilliger Name und Details dieser Person werden unten aufgeführt.


Beide Seiten haben im vollen Einvernehmen diese Vereinbarung zu folgenden „Bedingungen“ geschlossen:


Auswirkungen vorheriger Vereinbarungen: Diese Vereinbarung setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen EOI und dem Freiwilligen außer Kraft, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden.


Vertragsbedingungen/Position: Die Interessensbekundung stimmt dem Freiwilligen für die Position zu. Abteilungsleiter Für einen Zeitraum von einem Jahr mit ausschließlich freiwilliger Arbeit/Aktivität, der offiziell am 1. Dezember 2022 beginnt und am 31. Dezember 2023 endet, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, abhängig von den Leistungsbewertungen beider Parteien.

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass der/die Freiwillige bei Bedarf auch an andere Orte reist. Dies erfolgt selbstverständlich mit ausdrücklicher Zustimmung und auf Kosten des Auftraggebers. Gelegentlich kann der/die Freiwillige auch Aufgaben übernehmen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, sondern im Anhang, auf den sich beide Parteien einigen, geregelt werden. (Eine Stellenbeschreibung wird bei Bedarf vom Auftraggeber beigefügt.)


Gehalt: Die EOI zahlt dem/der Freiwilligen bis zum Beginn der Freiwilligenarbeit und der Zuweisung zu einem konkreten Projekt kein regelmäßiges monatliches/jährliches Gehalt. Sobald der/die Freiwillige einem Projekt zugeordnet ist, erhält er/sie ein monatliches/jährliches Gehalt gemäß den Richtlinien der EOI und den einschlägigen Gesetzen und Steuervorschriften der Bundesregierung.


Probezeit: Diese Vereinbarung mit dem Freiwilligen unterliegt einer dreimonatigen (90-tägigen) Probezeit. Während dieser Probezeit werden die Leistungen von B und EOI engmaschig überwacht und bewertet. Sowohl EOI als auch B können die Vereinbarung innerhalb dieser Frist mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen.


Weitere Vorteile: Je nach Art und Umfang der Aufgaben des Freiwilligen kann der EOI einen Computer (Desktop/Laptop), ein Mobiltelefon/eine SIM-Karte, monatliches Guthaben für das Mobiltelefon und/oder andere arbeitsbezogene Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Die vom EOI bereitgestellten Geräte/Arbeitsmittel bleiben Eigentum des EOI und müssen nach Beendigung der Vereinbarung in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.


Rückgabe der Materialien: Mit Beendigung des Vertrags mit EOI aus jeglichem Grund verpflichtet sich der/die Freiwillige, sämtliche Unterlagen, Schulungsmaterialien und sonstige vertrauliche Informationen von EOI sowie gegebenenfalls von EOI zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben überlassene Ausrüstung unverzüglich an EOI zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung behält sich EOI das Recht vor, die im Eigentum von EOI stehenden Materialien zurückzufordern.


Vom EOI angebotene Schulung:Abhängig von der Verantwortung des Freiwilligen kann der Auftraggeber entscheiden, in dessen Weiterbildung zu investieren, um ihm die Teilnahme an Schulungen von Anbietern/Fachzertifizierungen außerhalb/innerhalb Europas zu ermöglichen. Der Freiwillige verpflichtet sich in diesem Fall schriftlich zu einer mindestens einjährigen Mitarbeit. Kommt der Freiwillige dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, die gesamten Schulungskosten, einschließlich Schulungsgebühren, Anmeldegebühren und aller sonstigen angefallenen Kosten, zu erstatten.


Arbeitszeiten und Überstunden: Aufgrund der Art der Vereinbarung erfolgt bis zum Abschluss eines Projekts keine Vergütung (da es sich um eine rein ehrenamtliche Tätigkeit handelt). Die Arbeitszeiten und -tage werden daher vom Teamleiter in Absprache mit dem/der Freiwilligen festgelegt.


Interessenkonflikt/Beschränkungsvergütung und Wettbewerb mit EOI-Aktivitäten: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung darf der Freiwillige keine anderen parallelen Aktivitäten, Vereinbarungen, geschäftlichen, politischen oder sonstigen Rollen ausüben, die gegen die Richtlinien und Aktivitäten der EOI verstoßen, und darf keine andere Organisation mit ähnlichen Aktivitäten konsultieren.

Alternativ verpflichtet sich der Freiwillige im Falle einer bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit, die mit seiner/ihrer Vereinbarung mit der EOI konkurriert oder in Konflikt mit dieser steht, die Richtlinien und Verfahren der EOI auf der Grundlage deutscher Gesetze und Vorschriften einzuhalten.


Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen: Der/Die Freiwillige verpflichtet sich, während der Laufzeit seiner/ihrer Vereinbarung mit dem EOI keine vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Verstößt der/die Freiwillige gegen diese Verpflichtung, ist das EOI berechtigt, dem/der Freiwilligen per einstweiliger Verfügung die Weitergabe dieser Informationen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten zu untersagen. Dieses Recht auf einstweilige Verfügung ist nicht abschließend; das EOI kann bei einem Verstoß gegen diese Bedingung weitere rechtliche Schritte gegen den/die Freiwillige/n einleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Solange diese Vereinbarung gültig ist, darf der/die Freiwillige keine vertraulichen Informationen von EOI an andere Personen oder Organisationen als die EOI-Leitung weitergeben oder diese Informationen für andere Zwecke als die Vorteile von EOI verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) alle Informationen über Methoden, Aktivitäten, Richtlinien, Verfahren, Techniken, Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse von EOI, Informationen jeglicher Art, finanzielle Informationen und Initiativen, Geheimnisse oder sonstiges Wissen von EOI, das Personen außerhalb von EOI nicht allgemein bekannt ist.

„Vertrauliche Informationen“ umfassen darüber hinaus, aber nicht ausschließlich, die folgenden Informationen von EOI:

  • Persönliche Informationen der Geschäftsleitung, Mitglieder, Mitgliederlisten und deren private Daten,
  • Alle Strategien, Taktiken, Formen, Initiativen oder Methoden;
  • Informationen aus den laufenden und sich in der Entwicklung befindlichen Projekten;
  • Interne Interessenbekundungen jeglicher Art;
  • In gleicher Weise ist auch die EOI verpflichtet, die Daten und persönlichen Informationen des Freiwilligen vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne dessen schriftliche Einwilligung an andere unverantwortliche Personen weiterzugeben.

    Kostenerstattung: Dem Freiwilligen können im Voraus genehmigte, angemessene Auslagen zur Förderung der Aktivitäten der EOI entstehen, darunter Kosten für Bewirtung, Reisen und Ähnliches. Die EOI erstattet dem Freiwilligen alle damit verbundenen Kosten, nachdem dieser gemäß den Richtlinien der EOI eine detaillierte Kostenaufstellung vorgelegt hat.

    Beendigung des Vertrags: Die natürliche Beendigung dieses Vertrags erfolgt auf folgende Weise:


    Rücktritt/Beendigung des Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen: Wenn eine Partei diesen Vertrag kündigen möchte, ist sie dazu verpflichtet, der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 15 Tagen zukommen zu lassen.

    Entlassung/Kündigung aufgrund von EOI: EOI kann diese Vereinbarung bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse kündigen:

    • Sollte sich herausstellen, dass der Freiwillige gegen die Vereinbarung oder die Richtlinien verstößt und/oder seine/ihre Leistung nicht zufriedenstellend ist, wird der Veranstalter die Vereinbarung mit einer Frist von 15 Tagen schriftlich kündigen.
    • Wenn die Stelle nicht mehr benötigt wird oder wenn sich die Aktivitäten ganz oder teilweise verlangsamen.
    • Wenn die EOI beschließt, ihre Aktivitäten einzustellen und ihre Vermögenswerte zu liquidieren.
    • Im Falle einer Fusion oder eines Zusammenschlusses der EOI mit einer anderen Organisation.
    • Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten: Der Freiwillige verpflichtet sich, nach angemessener Vorankündigung der EOI alle Informationen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren, die diese im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, an denen sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung beteiligt ist oder werden könnte, vernünftigerweise benötigt.

      Begrenzte Wirkung des Verzichts durch EOI: Verzichtet EOI auf die Geltendmachung eines Verstoßes des Freiwilligen gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, so gilt dieser Verzicht nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines weiteren Verstoßes des Freiwilligen.

      Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrags weiterhin wirksam. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieses Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften, an die sich beide Parteien binden.

      Übernahme der Vereinbarung durch die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von EOI: Die Rechte und Pflichten der EOI aus diesem Vertrag gelten auch zugunsten und verbindlich für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der EOI.

      Die abschließende Verpflichtung durch EOI: Der Leiter und sein Stellvertreter der Europäischen Initiative für Integration (EOI) oder deren Vertreter sind verpflichtet, dem Freiwilligen auf Anfrage oder auf Anfrage der verantwortlichen Stellen eine Bescheinigung und ein Empfehlungsschreiben auszustellen und vorzulegen. Darin muss die Dauer der Tätigkeit des Freiwilligen in der EOI unter jeglicher Funktion klar vermerkt sein. Die EOI erfasst alle Initiativen und Innovationen des Freiwilligen und bestätigt diese einzeln schriftlich. Gleichzeitig werden Bescheinigungen und Bestätigungsschreiben für die Aktivitäten des Freiwilligen ausgestellt.

      Änderungen und Ergänzungen/ Mündliche Änderungen sind nicht bindend: Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann sie nur durch eine schriftliche und von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. Darüber hinaus stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen dem Interessensbekundungsanbieter und dem Freiwilligen dar. Mündliche Änderungen sind unwirksam. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist. Gegenüber den Parteien, gegen die eine Aufhebung, Änderung, Ergänzung, Verlängerung oder Aufhebung geltend gemacht werden soll, kann die Vereinbarung nur dann geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, wenn dies durchgesetzt werden soll.

      Jede Partei bestätigt, dass sie ausreichend Gelegenheit hatte, diese Vereinbarung zu lesen und zu studieren, sie zu überdenken und gegebenenfalls Rechtsanwälte zu konsultieren.


      Schlussbestimmung:
      Der Leiter der EOI und der Freiwillige bestätigten, dass alle zwischen den beiden Parteien getroffenen Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf die in dieser Vereinbarung behandelten Themen in dieser Vereinbarung enthalten sind, und dass der Freiwillige diese Vereinbarung freiwillig und nicht im Vertrauen auf irgendwelche Zusagen der EOI, die nicht in dieser Vereinbarung selbst enthalten sind, eingegangen ist.


      Der/Die Freiwillige bestätigt ferner, dass er/sie diese Vereinbarung sorgfältig und vollständig gelesen und verstanden hat und die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen und zu besprechen. Es ist außerdem beabsichtigt, dass diese Vereinbarung nach den Gesetzen der deutschen Regierung gültig und durchsetzbar ist.