Vereinbarungsschreiben
EOI-Vereinbarung
Parteien: Diese Vereinbarung als schriftliche Verpflichtung wurde zwischen der Europäischen Organisation für Integration (nachfolgend „EOI“ genannt) mit Sitz in Berlin, Deutschland, und der
Freiwilliger dessen Name und Details unten angegeben werden
Beide Seiten haben diese Vereinbarung mit vollem Einverständnis zu den folgenden Bedingungen geschlossen:
Wirkung früherer Vereinbarungen: Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen dem EOI und dem Freiwilligen.
Vertragsbedingungen/Position: Das EOI vereinbart mit dem Freiwilligen die Position eines Mitglieds des Managementteams für einen Zeitraum von (einem Jahr) mit vollständig freiwilliger Arbeit/Tätigkeit, die offiziell am 1. Dezember 2022 beginnt und am 31. Dezember 2023 endet. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, abhängig von der Leistungsbewertung beider Parteien.
In manchen Fällen kann der Freiwillige aufgefordert werden, bei Bedarf an andere Orte zu reisen, selbstverständlich mit der Zustimmung und auf Kosten des EOI. Gelegentlich kann der Freiwillige auch Aufgaben übernehmen müssen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, sondern im Anhang aufgeführt sind. (Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf vom EOI beigefügt.)
Probezeit: Diese Vereinbarung mit dem Freiwilligen unterliegt einer Probezeit von drei Monaten (90 Tagen). In dieser Probezeit wird die Leistung von B durch den EOI genau beobachtet und bewertet. Während dieser Zeit können EOI oder B die Vereinbarung mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen.
Arbeitszeiten und Überstunden: Aufgrund der Art der Vereinbarung erfolgt keine Bezahlung für dieses Engagement, solange kein Projekt vorliegt (da es sich um eine rein freiwillige Tätigkeit handelt). Daher werden die Arbeitszeiten und Arbeitstage vom Teamleiter mit der Zustimmung des Freiwilligen festgelegt.
Interessenkonflikt/Einschränkung der Entschädigung und Wettbewerb mit EOI-Aktivitäten: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird der Freiwillige keine anderen parallelen Aktivitäten, Vereinbarungen, geschäftlichen, politischen oder sonstigen Rollen ausüben, die den Richtlinien und Aktivitäten der EOI zuwiderlaufen, und er wird keine andere Organisation mit ähnlichen Aktivitäten beraten.
Alternativ erklärt sich der Freiwillige bereit, sich bei allen bezahlten oder unbezahlten Tätigkeiten, die mit seiner/ihrer Vereinbarung mit der EOI konkurrieren oder im Widerspruch dazu stehen, an die Richtlinien und Verfahren der EOI zu halten, die auf deutschen Gesetzen und Vorschriften basieren.
Vertraulichkeit geschützter Informationen: Der Freiwillige verpflichtet sich, während der Laufzeit seiner Vereinbarung mit der EOI keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse an Personen, Firmen, Unternehmen oder Einrichtungen weiterzugeben. Sollte der Freiwillige die Informationen preisgeben, hat die EOI Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, die den Freiwilligen von der Weitergabe dieser Informationen oder der Erbringung von Tätigkeiten gegenüber anderen Einrichtungen/unbeteiligten Personen oder Organisationen abhält. Dieses Recht auf eine einstweilige Verfügung ist nicht ausschließlich, und die EOI kann bei Verstoß gegen diese Bedingung weitere rechtliche Schritte gegen den Freiwilligen einleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Während der aktiven Vereinbarung ist es dem Freiwilligen außerdem untersagt, vertrauliche Informationen von EOI an andere Personen oder Einrichtungen als die EOI-Leitung weiterzugeben oder zu anderen Zwecken als den Vorteilen von EOI zu verwenden. Im Sinne des vorstehenden Satzes bezeichnet „vertrauliche Informationen“ (unter anderem) Informationen über Methoden, Aktivitäten, Richtlinien, Verfahren, Techniken, Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse von EOI, Informationen jeglicher Art, Finanzinformationen und Initiativen, Geheimnisse oder sonstiges Wissen von EOI, das außerhalb von EOI nicht allgemein bekannt ist.
Darüber hinaus umfassen „Vertrauliche Informationen“ zusätzlich (jedoch nicht ausschließlich) die folgenden Informationen von EOI:
- Persönliche Informationen aus der Verwaltung, Mitglieder, Listen und deren privaten Informationen,
- Alle Strategien, Taktiken, Formen, Initiativen oder Methoden;
- Informationen aus den in Bearbeitung und Entwicklung befindlichen Projekten;
- Interne EOI-Berichte jeglicher Art;
- Wenn festgestellt wird, dass der Freiwillige gegen die Vereinbarung oder Richtlinien verstößt und/oder seine/ihre Leistung nicht zufriedenstellend ist, kündigt das EOI die Vereinbarung mit einer 15-tägigen Frist schriftlich.
- Wenn die Stelle nicht mehr benötigt wird oder die Aktivitäten ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
- Wenn das EOI beschließt, seine Aktivitäten einzustellen und sein Vermögen zu liquidieren.
- Wenn die Fusion oder Konsolidierung des EOI mit einer anderen Organisation erfolgt.
In gleicher Weise ist das EOI auch verpflichtet, die Daten und persönlichen Informationen des Freiwilligen vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne seine schriftliche Zustimmung an andere verantwortungslose Personen weiterzugeben.
Kündigung des Vertrags: Die Kündigung dieser Vereinbarung erfolgt auf folgende Weise:
Rücktritt/Einvernehmliche Beendigung des Vertrages: Wenn eine der Parteien diesen Vertrag kündigen möchte, ist sie dazu verpflichtet, dies der anderen Seite 15 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen.
Entlassung/Kündigung durch EOI: Das EOI kann diese Vereinbarung kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten: Der Freiwillige muss der EOI nach angemessener Vorankündigung die Informationen und die angemessene Unterstützung zukommen lassen, die diese im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, an dem sie während der Laufzeit der Vereinbarung beteiligt ist oder werden kann, vernünftigerweise benötigt.
Der Freiwillige bestätigt weiterhin, dass er/sie diese Vereinbarung vollständig und sorgfältig gelesen und verstanden hat und die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen und zu besprechen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass diese Vereinbarung gemäß den Gesetzen der deutschen Regierung gültig und durchsetzbar ist.