Vereinbarungsschreiben

EOI-Vereinbarung

Parteien: Diese Vereinbarung als schriftliche Verpflichtung wurde zwischen der Europäischen Organisation für Integration (nachfolgend „EOI“ genannt) mit Sitz in Berlin, Deutschland, und der


Freiwilliger Name und Details dieser Person werden unten aufgeführt.


Beide Seiten haben im vollen Einvernehmen diese Vereinbarung zu folgenden „Bedingungen“ geschlossen:


Auswirkungen vorheriger Vereinbarungen: Diese Vereinbarung setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen EOI und dem Freiwilligen außer Kraft, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden.


Vertragsbedingungen/Position: Die Interessensbekundung stimmt mit dem Freiwilligen über die Position eines Mitglieds des Managementteams für einen Zeitraum von einem Jahr mit rein ehrenamtlicher Tätigkeit zu, die offiziell am 1. Dezember 2022 beginnt und am 31. Dezember 2023 endet. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, abhängig von den Leistungsbewertungen beider Parteien.

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass der/die Freiwillige bei Bedarf auch an andere Orte reist. Dies erfolgt selbstverständlich mit ausdrücklicher Zustimmung und auf Kosten des Auftraggebers. Gelegentlich kann der/die Freiwillige auch Aufgaben übernehmen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, sondern im Anhang, auf den sich beide Parteien einigen, geregelt werden. (Eine Stellenbeschreibung wird bei Bedarf vom Auftraggeber beigefügt.)


Probezeit: Diese Vereinbarung mit dem Freiwilligen unterliegt einer dreimonatigen (90-tägigen) Probezeit. Während dieser Probezeit werden die Leistungen von B und EOI engmaschig überwacht und bewertet. Sowohl EOI als auch B können die Vereinbarung innerhalb dieser Frist mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen.


Arbeitszeiten und Überstunden: Aufgrund der Art der Vereinbarung erfolgt bis zum Abschluss eines Projekts keine Vergütung (da es sich um eine rein ehrenamtliche Tätigkeit handelt). Die Arbeitszeiten und -tage werden daher vom Teamleiter in Absprache mit dem/der Freiwilligen festgelegt.


Interessenkonflikt/Beschränkungsvergütung und Wettbewerb mit EOI-Aktivitäten: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung darf der Freiwillige keine anderen parallelen Aktivitäten, Vereinbarungen, geschäftlichen, politischen oder sonstigen Rollen ausüben, die gegen die Richtlinien und Aktivitäten der EOI verstoßen, und darf keine andere Organisation mit ähnlichen Aktivitäten konsultieren.

Alternativ verpflichtet sich der Freiwillige im Falle einer bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit, die mit seiner/ihrer Vereinbarung mit der EOI konkurriert oder in Konflikt mit dieser steht, die Richtlinien und Verfahren der EOI auf der Grundlage deutscher Gesetze und Vorschriften einzuhalten.


Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen: Der/Die Freiwillige verpflichtet sich, während der Laufzeit seiner/ihrer Vereinbarung mit dem EOI keine vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Verstößt der/die Freiwillige gegen diese Verpflichtung, ist das EOI berechtigt, dem/der Freiwilligen per einstweiliger Verfügung die Weitergabe dieser Informationen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten zu untersagen. Dieses Recht auf einstweilige Verfügung ist nicht abschließend; das EOI kann bei einem Verstoß gegen diese Bedingung weitere rechtliche Schritte gegen den/die Freiwillige/n einleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Solange diese Vereinbarung gültig ist, darf der/die Freiwillige keine vertraulichen Informationen von EOI an andere Personen oder Organisationen als die EOI-Leitung weitergeben oder diese Informationen für andere Zwecke als die Vorteile von EOI verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) alle Informationen über Methoden, Aktivitäten, Richtlinien, Verfahren, Techniken, Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse von EOI, Informationen jeglicher Art, finanzielle Informationen und Initiativen, Geheimnisse oder sonstiges Wissen von EOI, das Personen außerhalb von EOI nicht allgemein bekannt ist.

„Vertrauliche Informationen“ umfassen darüber hinaus, aber nicht ausschließlich, die folgenden Informationen von EOI:

  • Persönliche Informationen der Geschäftsleitung, Mitglieder, Mitgliederlisten und deren private Daten,
  • Alle Strategien, Taktiken, Formen, Initiativen oder Methoden;
  • Informationen aus den laufenden und sich in der Entwicklung befindlichen Projekten;
  • Interne Interessenbekundungen jeglicher Art;
  • In gleicher Weise ist auch die EOI verpflichtet, die Daten und persönlichen Informationen des Freiwilligen vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne dessen schriftliche Einwilligung an andere unverantwortliche Personen weiterzugeben.

    Beendigung des Vertrags: Die natürliche Beendigung dieses Vertrags erfolgt auf folgende Weise:


    Rücktritt/Beendigung des Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen: Wenn eine Partei diesen Vertrag kündigen möchte, ist sie dazu verpflichtet, der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 15 Tagen zukommen zu lassen.

    Entlassung/Kündigung aufgrund von EOI: EOI kann diese Vereinbarung bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse kündigen:

    • Sollte sich herausstellen, dass der Freiwillige gegen die Vereinbarung oder die Richtlinien verstößt und/oder seine/ihre Leistung nicht zufriedenstellend ist, wird der Veranstalter die Vereinbarung mit einer Frist von 15 Tagen schriftlich kündigen.
    • Wenn die Stelle nicht mehr benötigt wird oder wenn sich die Aktivitäten ganz oder teilweise verlangsamen.
    • Wenn die EOI beschließt, ihre Aktivitäten einzustellen und ihre Vermögenswerte zu liquidieren.
    • Im Falle einer Fusion oder eines Zusammenschlusses der EOI mit einer anderen Organisation.
    • Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten: Der Freiwillige verpflichtet sich, nach angemessener Vorankündigung der EOI alle Informationen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren, die diese im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, an denen sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung beteiligt ist oder werden könnte, vernünftigerweise benötigt.


      Der/Die Freiwillige bestätigt ferner, dass er/sie diese Vereinbarung sorgfältig und vollständig gelesen und verstanden hat und die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen und zu besprechen. Es ist außerdem beabsichtigt, dass diese Vereinbarung nach den Gesetzen der deutschen Regierung gültig und durchsetzbar ist.